Herzlich willkommen auf der Homepage der Thaurer Muller!
Wir ersuchen unsere jüngeren Mitglieder, das geltende Jugendschutzgesetz einzuhalten.
Aufenthalt bei öffentlichen Veranstaltungen:
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr bis 23 Uhr.
Bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bis 1 Uhr.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt.
Aufenthalt an öffentlichen Orten:
Bis zum vollendeten 14. Lebensjahr von 5 Uhr - 23 Uhr, in Gaststätten (Lokalen) jedoch nur in Begleitung einer Aufsichtsperson.
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr von 5 Uhr - 1 Uhr, in Begleitung einer Aufsichtsperson unbegrenzt.
Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt.
Alkohol und Tabak:
Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, dürfen alkoholische Getränke und Tabakwaren nicht erwerben oder konsumieren.
Jugendliche ab vollendeten 18. Lebensjahr dürfen gebrannte alkoholische Getränke und Mischungen, die gebrannte alkoholische Getränke enthalten, unabhängig davon, ob sie verfertigt sind (z.B. Alkopops) oder selbst hergestellt werden, sowie Tabakwaren erwerben oder konsumieren.
Kontakt & Infos:
Muller
Michael Zarfl
Tel. +43(0)676/6458655
Jungmuller
Huetz Florian
Tel. +43(0)660/8668928
Niederhauser Andreas
Tel. +43(0)677/63447450